Kosten und Vertrag

Bezuschussung der Betreuungskosten

Seit dem 1. Juli 2012 haben alle berufstätigen Eltern, die ihr Kind in unserer Kindertagespflege betreuen lassen möchten, Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt Mannheim – in Form sogenannter Laufender Geldleistungen. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen.

Für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren können im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz bis zu 30 Wochenstunden gefördert werden – auch ohne Nachweis einer Berufstätigkeit.

Die Höhe der Förderung beträgt:

7,50 € pro Betreuungsstunde für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren

6,50 € pro Betreuungsstunde für Kinder ab 3 Jahren

Die Zusammensetzung der Betreuungskosten erklären wir Ihnen gerne auf persönliche Anfrage.