Seit dem 1. Juli 2012 haben alle berufstätigen Eltern, die ihr Kind in unserer Kindertagespflege betreuen lassen möchten, Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt Mannheim – in Form sogenannter Laufender Geldleistungen. Diese Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
Für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren können im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs auf einen Betreuungsplatz bis zu 30 Wochenstunden gefördert werden – auch ohne Nachweis einer Berufstätigkeit.
Die Höhe der Förderung beträgt:
7,50 € pro Betreuungsstunde für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren
6,50 € pro Betreuungsstunde für Kinder ab 3 Jahren
Die Zusammensetzung der Betreuungskosten erklären wir Ihnen gerne auf persönliche Anfrage.